Die Akupunktur ist kontraindiziert bei:

• akuter chirurgischer Interventionspflicht,

• akuten lebensbedrohlichen Erkrankungen,

• erhöhter Blutungsneigung, bei welcher subkutane Injektionen untersagt sind z. B. schwere Hämophilie mit einem Quick-Wert unter 25 o/o,

• schweren psychischen Störungen, welche die kognitive Wahrnehmung und Beurteilung einer Akupunkturbehandlung beeinträchtigen können

(Psychose, Schizophrenie),

• Präfinalstadium.