Die Traditionelle Chinesische Medizin wird über die ambulante Zusatzversicherung vergütet. Da die Vergütungen pro Jahr limitiert sind und je nach Versicherung und Vertrag variieren, empfehle ich ihnen vor der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.
Je nach Krankenkasse werden 70-90% der Kosten vergütet. Eine ärztliche Verordnung ist normalerweise nicht erforderlich, beim Hausarztmodell wird teilweise eine Verordnung des Arztes verlangt.

Aurachirurgische Behandlungen werden von den Krankenkassen nicht vergütet.

Ich bin Mitglied bei

EMR ZSR Nr. K405261

NVS A mit SPAK ZSR Nr. X068062

EGK (Eidgenössischen Gesundheitskasse)



Hier finden Sie die aktuelle Liste der Krankenkassen, welche das Qualitätslabel EMR akzeptieren.
Einige Krankenkassen verwenden die Therapeutenliste dieser Organisationen, obwohl sie nicht aufgeführt sind. Deshalb lohnt es sich, die Kostenübernahme mit der Krankenkasse zu klären.  Die Zusatzversicherung der Krankenkasse Visana führt eine eigene Liste und übernimmt keine Kosten.